Antwort 16.09.2026 von Kian Niroomand SPD
Leider ist das eine seit Jahren bekannte und teils sehr prekäre Situation, die mich ebenfalls sehr stört. Ich will das anpacken!
Leider ist das eine seit Jahren bekannte und teils sehr prekäre Situation, die mich ebenfalls sehr stört. Ich will das anpacken!
Dem Petitionsausschuss des Bundestages liegt keine Petition mit diesem Anliegen vor.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses üben ihr Mandat nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unabhängig aus. Allein die Art des Mandatserwerbs begründet keinen Ausschluss von der parlamentarischen Befassung.