Warum spart Ihr Haus beim Wohngeld ausgerechnet bei Menschen mit Behinderung – wo barrierefreier Wohnraum ohnehin fehlt? Wie passt das zu Ihrer Zusage, „sozialverträglich” zu kürzen?
Sehr geehrte Frau Hubertz,
Sie haben zugesagt, die Wohngeld-Einschnitte „so sozialverträglich und schonend wie möglich” zu gestalten (Antwort v. 13.07.2026).
Der Entwurf aus Ihrem Haus (BR-Drs. 474/26) gewährt den Freibetrag von 1.800 € künftig nur noch bei GdB 100 oder ab Pflegegrad 3. Menschen mit GdB 50–90 und Pflegegrad 1/2 verlieren ihn und haben ab 2027 weniger Wohngeld.
Dabei fehlen laut GdW rund 2,5 Mio. barrierefreie Wohnungen. Und laut Wohnungslosenbericht Ihres Ministeriums (2024) haben rund zwei Drittel der Wohnungslosen ohne Unterkunft eine langfristige Beeinträchtigung oder Behinderung. Diese Menschen haben kaum Ausweichmöglichkeiten.
Warum spart Ihr Haus ausgerechnet hier – bei Menschen, deren Recht auf selbstbestimmtes Wohnen (Art. 19 UN-BRK) ohnehin am dünnsten gesichert ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer konkreten Frage direkt an das Ministerium zu wenden: Buergerkommunikation@bmwsb.bund.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Hubertz
