Fließen die Einnahmen aus der Zucker- und TabakSTEUER "tatsächlich" in den Gesundheitsfonds?
Sehr geehrter Herr Frei, nach meinem Wissensstand ist die Definition von Steuern folgendes "Steuern sind Geldleistungen ohne direkte Gegenleistung. Sie sind nicht zweckgebunden (Nonaffektationsprinzip), fließen also in den allgemeinen Bundeshaushalt und werden für alle staatlichen Aufgaben (wie Verteidigung, Infrastruktur oder Soziales) verwendet." Eine feste Zweckbindung bestimmter Steuern für bestimmte Staatsaufgaben ist im deutschen Haushalts- und Steuerrecht "grundsätzlich nicht zulässig!!" Hingegen Abgaben durchaus zweckgebunden verwendet werden dürfen. War nicht ursprünglich eine "Abgabe" für zuckerhaltige Getränke vorgesehen und die Einkünfte sollten in das Gesundheitswesen fließen?? Gab es nicht einen Koalitionsvertrag in dem solche Lenkungssteuern abgelehnt wurden? Die "Grünen" wurden doch für solche Vorschläge immer verteufelt und als Verbotspartei angeprangert! Oder irre ich mich? Ich sage DANKE für eine aufklärende entwirrende stichhaltige Antwort. Gruß Renate K.

