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Verena Hubertz
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Frage von Axel F. •

Barrierefreies Bauen abzusichern kostet den Bund nichts – das Spar-Argument greift hier nicht. Warum sichert der Bau-Turbo (§ 36a BauGB) Barrierefreiheit im Neubau nicht als eigenes Ziel?

Sehr geehrte Frau Hubertz,

im Koalitionsvertrag wird Barrierefreiheit genannt, in Ihrer Kommunikation zum Bau-Turbo taucht sie als eigenständiges Ziel jedoch kaum auf. Der Bau-Turbo (§ 36a BauGB) erlaubt weitreichende Abweichungen von Bauvorschriften, um schneller und günstiger zu bauen.

Anders als bei der Wohngeld-Reform, die Sie mit der Haushaltslage begründen, kostet es den Bundeshaushalt nichts, Barrierefreiheit im Neubau verbindlich zu sichern. Das „nicht anders darstellbar”-Argument greift hier also nicht.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmtes Wohnen (Art. 19 UN-BRK). Dazu gehört barrierefreier Wohnraum, der gar nicht erst nachgerüstet werden muss.

Daher meine Frage, wie Sie diesen Zielkonflikt auflösen und wodurch ausgeschlossen ist, dass die neuen Abweichungsmöglichkeiten zulasten der Barrierefreiheit genutzt werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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