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Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Unzufriedenheit mit Fehlverhalten Einzelner sollte aber nicht dazu führen, die demokratischen Institutionen insgesamt infrage zu stellen und antidemokratischen Kräften Vorschub zu leisten.
Die Ausgaben betreffen Ministerien, nicht Abgeordnete. Repräsentation ist teils nötig, muss aber im Rahmen bleiben – Verschwendung lehne ich ab.
Ihren Plan zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft finde ich begrüßenswert, da sie eine sinnvolle Möglichkeit bietet, die Energiewende dezentral, demokratisch und mit lokaler Wertschöpfung voranzubringen.
Nach aktuellem Stand gehe ich davon aus, dass dieser noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht wird.