Wie rechtfertigt die Rentenkommission die Frühverrentung d. Aufhebungsverträge mit riesen Abfindungen von Großkonzernen auf Staatskosten, gleichzeitige BeitragsZahlung in die Rentenversicherung ?
Unternehmen wie die DB oder Otto wollen wie aktuell angekündigt, massiv Stellen über Sozialpläne und Aufhebungsverträge abbauen. Ein Muster der Vergangenheit: Arbeitnehmer erhalten hohe Abfindungen, unterschreiben ihr Ausscheiden selbst, beziehen dennoch nahtlos ALG, undie Solidargemeinschaft (BA) zahlt die Rentenversicherungsbeiträge dieser Personen. Wie rechtfertigen Sie gegenüber den Beitragszahlern, dass die Rentenkasse durch diese Form der „indirekten Frühverrentung auf Staatskosten“ belastet wird, anstatt Abfindungen vorrangig für die soziale Absicherung heranzuziehen? Planen Sie gesetzliche Initiativen, um Unternehmen bei solchen massiven Stellenstreichungen stärker an den Folgekosten für das Rentensystem zu beteiligen (Verursacherprinzip)? Wie passt diese Praxis mit dem politisch beklagten Fachkräftemangel zusammen, wenn gleichzeitig erfahrene Kräfte mit staatlicher Unterstützung AUS dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. In KLEINUNTERNEHEMEN geht diese Praxis nicht!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich darf in den kommenden Wochen und Monaten Mitglied der von der Bundesregierung einberufenen Rentenkommission sein. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Alterssicherungssystem zu erarbeiten. Bis zur Mitte dieses Jahres sollen entsprechende Ergebnisse gemeinsam erzielt werden. Dabei möchte ich den Ergebnissen der Kommission nicht vorweggreifen.
Allerdings möchte ich kurz auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehen. Denn die Vereinbarung von Sozialplänen bei einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Element, um bei diesem enormen Einschnitt den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren. Dabei kämpfen die Beschäftigten innerhalb des Betriebsrates oder Gewerkschaften zunächst immer für den Erhalt der bedrohten Arbeitsplätze. Erst wenn der Abbau von Stellen unausweichlich ist, kommt es zur Entwicklung von Sozialplänen. Die Ausgestaltung wird dabei zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber konkret verhandelt, wobei beide Seiten eine umfassende Verantwortung übernehmen. Zudem stellt das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung dar, wofür alle Bezieher:innen zuvor entsprechende Sozialversicherungsbeiträge genau für solche Fälle des Arbeitsplatzverlustes entrichtet haben. Daher sehe ich in dem Fall keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sollte der Fokus der wirtschaftspolitischen Maßnahmen darauf liegen, die richtigen Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Volkswirtschaft zu schaffen. Hierfür braucht eine öffentliche und private Investitionsoffensive in die Infrastruktur, höhere Innovationsfähigkeit sowie Impulse für eine aktivere Binnenkonjunktur, indem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. Dabei ist klar, dass die Stärke unserer Volkswirtschaft immer die Qualität der Produkte war. Einen Aufschwung über Kürzungen bei den Beschäftigten oder pauschale Steuersenkungen zu erreichen empfinde ich dabei nicht als den richtigen Weg.
Abschließend möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine politische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

