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Heidi Reichinnek
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Frage von Achim B. •

Wie rechtfertigt die POLITIK die Frühverrentung d. Aufhebungsverträge mit riesen Abfindungen von Großkonzernen auf Staatskosten, gleichzeitige BeitragsZahlung in die Rentenversicherung?

Unternehmen wie die DB oder Otto wollen wie aktuell angekündigt, massiv Stellen über Sozialpläne und Aufhebungsverträge abbauen. Ein Muster der Vergangenheit: Arbeitnehmer erhalten hohe Abfindungen, unterschreiben ihr Ausscheiden selbst, beziehen dennoch nahtlos ALG, und die Solidargemeinschaft (BA) zahlt die Rentenversicherungsbeiträge dieser Personen.

Wie wird gegenüber den Beitragszahlern gerechtfertigt, dass die Rentenkasse durch diese Form der „indirekten Frühverrentung auf Staatskosten“ belastet wird, anstatt Abfindungen vorrangig für die soziale Absicherung heranzuziehen? Ungerechter Bezug ! Planen Sie gesetzliche Initiativen, um Unternehmen bei solchen massiven Stellenstreichungen (Gesundschrumpfen) stärker an den Folgekosten für das Rentensystem zu beteiligen (Verursacherprinzip)? Wie passt diese Praxis mit dem politisch beklagten Fachkräftemangel zusammen, wenn gleichzeitig erfahrene Kräfte mit staatlicher Unterstützung AUS dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.

Vielen DANK

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Antwort von Die Linke

Guten Tag,

selbstverständlich setzen wir uns mit verschiedenen Forderungen dafür ein, dass Arbeitgeber:innen ihren Pflichten gegenüber den Beschäftigten nachkommen und diese nicht ohne Weiteres auf die Solidargemeinschaft abwälzen.

Gleichzeitig existieren bei den von Ihnen erwähnten Sachverhalten bereits Mechanismen, die darauf abzielen, die Interessen der Versichertengemeinschaft in den Sozialversicherungen zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Wer beispielsweise ohne wichtigen Grund sein Beschäftigungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag und gegen eine Abfindung, die einen halben Monatsverdienst pro Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses übersteigt, löst, KANN mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, d.h. vollständige Kürzung der Leistung während der ersten drei Monate, rechnen. Entsprechend werden für diese Zeit auch keine Beiträge von der Arbeitslosenversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, sodass keine neuen Rentenanwartschaften für die Betroffenen entstehen. Grundsätzlich setzen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung die Entrichtung von Beiträgen voraus. Eine Ausnahme bilden die nicht beitragsgedeckten Leistungen, die in dem von Ihnen genannten Kontext keine unmittelbare Rolle spielen. Zusätzlich werden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor Rentenbeginn für die Überprüfung der Voraussetzungen der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte nicht berücksichtigt, wenn sie nicht durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt sind (§ 51 Abs. 3a Nr. 3 SGB VI).

Darüber hinaus haben Beschäftigte, die über mehrere Jahre in die Sozialversicherungen eingezahlt haben, unserer Meinung nach einen berechtigten Anspruch an entsprechenden Leistungen. Aktuelle Kürzungsfantasien beim Arbeitslosengeld halten wir für respektlos gegenüber der erbrachten Leistung von langjährig Beschäftigten.

Beim Fachkräftemangel besteht das Problem, dass Beschäftigte nicht immer dort nachgefragt werden, wo potenzielle Bewerber:innen wohnen oder neue Qualifikationen nachgefragt werden, die nicht vorliegen. Deshalb setzen wir uns seit jeher für adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten ein. Generell kämpfen wir gegen Diskriminierung am Arbeitsmarkt (z.B. aufgrund des Alters).

Viele Grüße

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