Das BSW müsste Tatsachen vortragen, aus denen sich das Fehlen von 9500 Stimmen ergibt. Allgemeine Vermutungen reichen nicht.
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Das BSW müsste Tatsachen vortragen, aus denen sich das Fehlen von 9500 Stimmen ergibt. Allgemeine Vermutungen reichen nicht.
Eine Neuauszählung der Bundestagswahl ist - nicht nur aus meiner Sicht - nicht notwendig.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags prüft aktuell alle Einsprüche und mögliche Unregelmäßigkeiten. Wenn es berechtigte Zweifel gibt, kann er dem Plenum des Deutschen Bundestages Nachzählungen empfehlen – genau dafür ist er da, um Transparenz und Vertrauen zu sichern.
Das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren läuft derzeit – wie vorgesehen – und wird diese Fragen klären
Der Wahlprüfungsausschuss wird diese Einsprüche nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes sorgfältig prüfen