Frage von Georg D. • 19.10.2022

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 25.10.2022
Vorschlag Kommission: Grundkontingent von 80 % würde sich aus der Abschlagszahlung aus September 2022 berechnen.
Vorschlag Kommission: Grundkontingent von 80 % würde sich aus der Abschlagszahlung aus September 2022 berechnen.
Sie bekommen die EPP, sofern im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
ich werde das Gespräch mit dem Jobcenter in Köln suchen und die von Ihnen geschilderte Fragestellung ansprechen.
Ich verstehe das Problem, dass es durch die höheren Abschläge der Energieversorger zu steigenden Vorleistungen bei den Vermieterinnen und Vermietern kommt.