
Wir meinen es ernst mit dem Klimaschutz und erteilen Fracking-Gas daher eine klare Absage.
Wir meinen es ernst mit dem Klimaschutz und erteilen Fracking-Gas daher eine klare Absage.
Für eine Absenkung der rechtlichen Hürden sind § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB zentral. In beiden Fällen handelt es sich um ein Bundesgesetz.
Erleichterungen für Balkon-PV sind ein fester Bestandteil unserer Photovoltaik-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor kurzem vorgestellt hat.
Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.
Die administrative Umsetzung der Entlastung erfolgt durch die Länder.
In Nordrhein-Westfalen ist das Wirtschaftsministerium (MWIKE) zuständig.
Ich habe erfahren, dass hier aktuell an den Details zur Umsetzung gearbeitet wird.
Ich bleibe gerne für Sie am Ball und komme gerne nochmals auf Sie zu, sobald mir neue Information vorliegen.