
Das Gesetz zur Strompreisbremse wurde im Juni 2023 beschlossen.
Das Gesetz zur Strompreisbremse wurde im Juni 2023 beschlossen.
Nach längeren Diskussionen hat die Koalition in Berlin eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in die Strompreisbremse hineinverhandelt.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Herr Habeck keinen Einfluss auf einzelne Verfahren nehmen kann. Auch eine Hilfe bei der Ermittlung, wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist, ist nicht möglich.
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.