Frage von Stefanie B. • 10.09.2023

Antwort von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.03.2024
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Atomkraft ist teuer und gefährlich. Es ist gut, dass wir aus dieser Art der Stromgewinnung ausgestiegen sind.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.