Die beschlossenen Regeln zur Neuen Gentechnik sind aus meiner Sicht ein schwerer Rückschritt. Für NGT-1-Pflanzen entfallen zentrale Vorgaben zur Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Damit wird die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen deutlich eingeschränkt. Zugleich drohen eine weitere Konzentration von Patentrechten bei wenigen großen Konzernen, neue Abhängigkeiten und erhebliche Nachteile für ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.07.2026 von Hannah Neumann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Anna Cavazzini BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.09.2026 von Verena Mertens CDU
Der ökologische Landbau bleibt ausgenommen. Hier sind diese Verfahren nicht zulässig. Saatgut wird gekennzeichnet, und für weitergehende Anwendungen gelten weiterhin strenge Regeln.
Antwort ausstehend von Alexandra Mehnert CDU
Antwort 10.07.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir haben uns im Bundestag und auf EU-Ebene auf verschiedenen Wegen und mit viel Nachdruck für den Erhalt der Umwelt- und Verbraucherschutzstandards eingesetzt.
Antwort 20.07.2026 von Jan Koriath BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.