Wie konnte die CDU im EU-Parlament einem Gesetz zustimmen, das NGT-1-Lebensmittel ohne Kennzeichnungspflicht erlaubt – und was tun Sie jetzt, um diesen Fehler zu korrigieren?
Sehr geehrte Frau Mertens,
ich wende mich an Sie, weil mich die Abstimmung zur NGT-Verordnung im EU-Parlament tief beunruhigt. Ein Gesetz, das gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung in den Handel bringt, hätte niemals verabschiedet werden dürfen – und ich erwarte von der CDU eine klare Antwort, wie es dazu kommen konnte.
Die Bewahrung der Schöpfung, Verantwortung gegenüber künftigen Generationen und der Schutz der Bürger vor intransparenten Risiken sind christdemokratische Grundwerte. Mit der Zustimmung zu dieser Deregulierung wurden genau diese Werte verletzt: Verbraucher verlieren ihre Wahlfreiheit, Bio-Betriebe sind schutzlos, und das Vorsorgeprinzip wurde wirtschaftlichen Lobbyinteressen geopfert.
Ich bitte Sie: Erkennen Sie diesen Fehler an und setzen Sie sich aktiv für eine Korrektur ein – für lückenlose Kennzeichnung, echte Rückverfolgbarkeit und den Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an der Entscheidung des Europäischen Parlaments zu neuen genomischen Techniken.
Neue Züchtungsmethoden bieten aus unserer Sicht eine wichtige Chance für eine nachhaltige und zugleich wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Sie können dazu beitragen, Pflanzen schneller widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Krankheiten oder Schädlinge zu machen – ein Punkt, der gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels viele Menschen zu Recht beschäftigt und der auch beispielsweise den Einsatz von Pestiziden reduzieren kann.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass mit neuen Technologien auch Sorgen verbunden sind. Deshalb war es uns als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament wichtig, einen ausgewogenen und praxistauglichen Rechtsrahmen zu schaffen. Veränderungen der Kategorie NGT-1 können auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen; die Eingriffe bleiben präzise und begrenzt. Daher werden sie nicht pauschal wie klassische Gentechnik behandelt.
Dennoch gilt: Sicherheit und Transparenz haben weiterhin hohe Priorität. Der ökologische Landbau bleibt ausgenommen. Hier sind diese Verfahren nicht zulässig. Saatgut wird gekennzeichnet, und für weitergehende Anwendungen gelten weiterhin strenge Regeln.
Ein weiterer zentraler Punkt ist für uns, dass Innovation nicht zu neuen Abhängigkeiten führen darf. Gerade kleine und mittelständische Züchter sollen auch künftig eigenständig arbeiten können. Dafür setzen wir uns für wirksame Züchterausnahmen, eine starke öffentliche Aufsicht und einen verlässlichen Zugang für kleinere Unternehmen mit Nachdruck ein.
Die weiteren Ausführungsbestimmungen der Europäischen Kommission werden wir genau an diesen Maßstäben messen. Auch das Thema Patente bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der politischen Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Mertens, MdEP

