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Der allgemeine Mindestlohn ist darum nach unserer Auffassung wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen den Werkstätten und den Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht die passende Leitgröße. Dennoch werden wir uns selbstverständlich weiter dafür einsetzen, dass sich die Einkommenssituation für Menschen mit Behinderung in den Werkstätten verbessert.


Beim rot-schwarzen Senat soll eine Arbeitsgruppe dazu arbeiten, die bisher jedoch keine Ergebnisse geliefert hat. Meine Berliner Grünen Kolleg*innen im Abgeordnetenhaus werden sich weiter dafür einsetzen, dass das Tragen eines Kopftuchs durch eine Lehrerin vom Grundgesetz geschützt ist und grundsätzlich zugelassen werden muss.

Es ist wichtig, nicht mit Vorurteilen an das Thema heranzugehen, sondern die individuelle Situation jedes Einzelnen zu betrachten.
