
Darstellung Ost-Quote
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In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rente und Hinzuverdienstgrenze.
Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist irreführend, da es diese nicht mehr gibt: Der offizielle Name ist „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Diese wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Ich bin die Geschäftsführerin der AfD-Fraktion im Landschaftsverband Rheinland.