Antwort 07.03.2025 von Svenja Stadler SPD
Die Bundesregierung verfolgt eine langfristige Strategie, die sowohl Sicherheits- als auch wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und unserer humanitären Pflicht, der Ukraine zu helfen, gerecht wird.
Die Bundesregierung verfolgt eine langfristige Strategie, die sowohl Sicherheits- als auch wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und unserer humanitären Pflicht, der Ukraine zu helfen, gerecht wird.
In Deutschland regelt Artikel 21 des Grundgesetzes, dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten kann, nicht das Volk per Abstimmung.
Grundsätzlich sollten alle demokratischen Parteien in der Lage sein, miteinander in Regierungsverantwortung zu gehen, auch nach einem harten Wahlkampf