
(...) Die Auslegung eines Gesetzes ist Sache des Gerichts, nicht Sache des Gesetzgebers. Sie schreiben ja selber, dass der Gesetzgeber im BGB alle Vorkommnisse gleich behandelt. (...)
(...) Die Auslegung eines Gesetzes ist Sache des Gerichts, nicht Sache des Gesetzgebers. Sie schreiben ja selber, dass der Gesetzgeber im BGB alle Vorkommnisse gleich behandelt. (...)
(...) Trotzdem zu Ihren konkreten Anliegen: Ich verfüge über keine zahlende Klientel und deshalb über keinerlei Honorare. Eine Auswirkung auf mein Abstimmungsverhalten gibt es in keinem Fall. (...)
(...) Für beide Tätigkeiten gibt es keine Entlohnung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung laut Satzung. Entgeltliche Tätigkeiten neben meinem Mandat übe ich nicht aus. Die investierte Zeit ist im Verhältnis zu meinen Arbeitszeiten als Mitglied des Deutschen Bundestages als marginal zu betrachten. (...)
(...) ein Mindestlohn bringt nichts! (...)
(...) Bei dem Anspruch auf Elternzeit handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Danach können sich Eltern zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes von ihrem Arbeitgeber ohne Lohnanspruch von der Belastung durch Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis freistellen lassen. (...)
(...) Die Bundesagentur für Arbeit führt die amtliche Statistik über den Arbeitsmarkt. Es handelt sich hierbei nicht um eine von der Bundesregierung willkürlich festgelegte Größe. (...)