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(...) Wenn der Betrag, den sie tatsächlich brauchen, höher ist als die Deckungsrückstellung, muss der Unterschied (der sog. Sicherungsbedarf) aus den vorhandenen Bewertungsreserven gedeckt werden. Nur das, was über diesen Unterschied hinaus noch an Bewertungsreserven vorhanden ist, kann ausgezahlt werden. (...)



Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

(...) zuständig für die Einigung über urheberrechtliche Vergütungen auf Geräte und Speichermedien sind die Verbände der Hersteller und die GEMA als Vertreter der Urheber. Zuständig für die staatliche Aufsicht über die GEMA ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München (beim Patent- und Markenamt ist auch die Schlichtungsstelle angesiedelt, die bei der aktuellen Auseinandersetzung aktiv werden dürfte). (...)