Frage von Ingrid S. • 17.07.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sanktionen bzw. Embargos gegen bestimmte Länder oder spezifische Personen und Einrichtungen sind in meinen Augen wichtige Werkzeuge unseres Außenwirtschaftsrechts, da sie zur Umsetzung unserer Außen- und Sicherheitspolitik beitragen.
Klar ist auch, dass einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden müssen. Wenn der Hauswart beispielsweise die Wasserversorgung betreut, dann dürfen für diese Kostenart keine gesonderten Kosten angesetzt werden, da sie mit der Vergütung für den Hauswart bereits abgegolten sind.