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Anja Butschkau
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Frage von Hajo B. •

Die geplante Äderung des Studierendenwerksgesetzes sehe ich als sehr problematisch an, da hier das Kontrollorgan der Verwaltungsrats sehr eingeschränkt wird. Wie können Sie diese Änderung beeinflusse

Hallo Frau Butschkau,

mir liegt der derzeitige Änderungsentwurf des Studierendenwerksgesetzes vor und ich erkenne darin eine sehr starke Einschränkung des Verwaltungsrats. Er soll zwar mit mehreren externen Mitgliedern gestärkt werden, aber fallen die Vertreter der Mitarbeitenden nun künftig komplett heraus. Heißt im Klartext, dass die Informationen sehr einseitig durch die Geschäftsführerin in das Gremium einfließen. Auch halte ich es für problematisch, dass bei der Auswahl der Mitglieder die Geschäftsführerin ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Auch hier besteht die Gefahr, dass das Gremium mit Personen besetzt wird, die zu sehr die Meinung der Geschäftsführung beeinflussen. Ebenso betrachte ich es als schwierig, dass der Verwaltungsrat nicht mehr bei der Einstellung und der Entlassung der zweiten Führungsebene zustimmen kann. Dadurch fehlt das operative Kontrollmedium in Gänze weg.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land NRW. Ihre Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Mitbestimmung und der Kontrollrechte des Verwaltungsrats teilen die SPD-Fraktion und ich ausdrücklich.

Bereits die Anhörung im Wissenschaftsausschuss hatte deutlich gemacht, dass es erheblichen Diskussionsbedarf gab. Gerade die Beteiligung von Studierenden und Beschäftigten sowie eine unabhängige Kontrolle der Geschäftsführung sind wichtige Bestandteile demokratischer Selbstverwaltung. Zugleich dem Verwaltungsrat wichtige Kontrollrechte zu entziehen, ist das aus unserer Sicht der falsche Weg.

Die SPD-Landtagsfraktion hat den Gesetzentwurf deshalb in der abschließenden Beratung des Plenums abgelehnt. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Mitbestimmung und die unabhängige Aufsicht erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen die eigentlichen Probleme der Studierendenwerke angegangen werden. Das ist vor allem die unzureichende Finanzierung, fehlende Planungssicherheit und der große Sanierungsbedarf. 

Es ist absurd, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren immer weiter aus der Finanzierung der Studierendenwerke herausgezogen hat, die schwarz-grüne Regierungskoalition dem Land nun aber mehr Einflussnahme ermöglichen will. Leider hat unser Engagement am Ende bei den Regierungsfraktionen zu keiner Einsicht geführt. Das Gesetz von Wissenschaftsministerin Ina Brandes wurde mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau

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