Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Antwort ausstehend von Adis Ahmetović SPD
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit
Antwort ausstehend von Julia Eisentraut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN