Antwort 22.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
Sehr geehrte Frau K.
Selbstverständlich gehe auch ich davon aus, dass die Gesundheitskompetenz durch Verbesserungen des Medizinstudiums und der Ausbildung von Pflegerinnen und Pflegern und Krankenschwestern auf der einen Seite und durch entsprechenden Schulunterricht für alle Kinder und Jugendlichen auf der anderen Seite ausgebaut werden muss
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Bayern stärkt Feuerwehrleute durch Investitionen in Ausrüstung und Ausbildung, staatliche Ehrungen, Ehrenamtskarte und psychosoziale Notfallversorgung.