Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
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Antwort 07.04.2025 von Johann Wadephul CDU

Antwort ausstehend von Johannes Volkmann CDU
Antwort 03.04.2025 von Ansgar Heveling CDU
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 26. März 2025.
Antwort 01.04.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Die Zustimmung steht im Widerspruch zum Erfurter Programm. Auf dem nächsten Bundesparteitag in Chemnitz gibt es dazu Klärungsbedarf.
Antwort 04.04.2025 von Isabelle Vandre Die Linke
Es liegt auf der Hand, dass wir unseren Ressourcenverbrauch insgesamt reduzieren müssen, daher befürworte ich Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Antwort 14.06.2025 von Tobias Heller AfD
Es stimmt zweifelsohne, dass ich keinen pädagogischen oder akademischen Werdegang vorzuweisen habe. Dennoch bin ich überzeugt, dass ich im Ausschuss für Schule und Bildung als beruflicher Praktiker und Familienvater viel beisteuern kann – gerade weil Bildungspolitik alle Menschen betrifft, nicht nur Pädagogen bzw. Akademiker.