Antwort 02.05.2025 von Helge Lindh SPD
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ich habe Verständnis für Ihre Frage und kann Ihre Sorgen nachempfinden. Viel zu lange dauert dieser Krieg Russlands gegen die Ukraine.
Zu Steuerfälllen kann ich keine Stellung nehmen
Vielen Dank für Ihre Frage.