Frage von Karmen L. • 21.02.2023

Antwort ausstehend von Karsten Ludwig Woldeit AfD
Es gibt keine Blockade. Der Eindruck kann aber durch die Arbeitsabläufe entstehen.
Wenn sie meinen, dass wir in den Parlamenten tatenlos sind, dann besuchen sie doch beispielsweise www.mdl-boehm.de.
Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.
Eine konkrete Fragestellung würde es erleichtern, ihnen zu Antworten. Versuchen sie es einfach nochmal.
Meine Rückabstimmung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen beschriebenen Fragestellung
hat ergeben, dass bei einem Zahlungsverzug unter bestimmten Umständen Kündigungen des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich sind.