Aus welchen Gründen hatten sie bei der Landtagspetition 17/03599 (Petition vom 31.12.2024) empfohlen, die Petition abzulehnen?
Weshalb haben sie bei der Petition 17/03599 (siehe Internetseite Landtag von Baden-Württemberg, https://www.landtag-bw.de/resource/blob/581076/d0417b07ce5a9cbecca042d0055c8707/17_8955_D.pdf), in ihrer Empfehlungen des Petitionsausschuss empfohlen, die Petition abzulehnen? Die Petition erging u.a. wegen der mangelhaften Bearbeitung von Anzeigen (u.a. gegen Polizeibeamte wegen Sachbeschädigung) und Beschwerden durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg und Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. „Bescheide“ wurden jeweils nicht begründet.
Bei der Kritik der Wechsel von Staatsanwälten zu Gerichten und Richtern zur Staatsanwaltschaft Ravensburg, ging es darum, dass diese Wechsel am gleichen Ort stattfinden. Wodurch wohl die Neutralität dieser Richter und Staatsanwälte verloren geht. Die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung wird dadurch teilweise ausgehebelt. Die möglichen Gefahren sind Gefälligkeitsentscheidungen.
Lieber Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Petitionsverfahren.
Die Beratungen des Petitionsausschusses finden grundsätzlich nicht-öffentlich statt. Daher können wir zu den konkreten Erwägungen, die im Ausschuss zur Empfehlung im Einzelfall geführt haben, leider keine näheren Auskünfte geben.
Unabhängig davon nehmen wir Hinweise und Kritik an behördlichem Handeln grundsätzlich sehr ernst. Es tut uns leid, wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass das Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt wurde.
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Folgepetition einzureichen, insbesondere wenn sich neue Aspekte oder zusätzliche Informationen ergeben haben. Diese wird dann erneut geprüft.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Herzliche Grüße
Saskia Frank

