Antwort 01.10.2026 von Carmen Wegge SPD
Die BfDI hat nun die Möglichkeit, im Nachgang ihrer Kontrolle geeignete Maßnahmen anzuordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.
Die BfDI hat nun die Möglichkeit, im Nachgang ihrer Kontrolle geeignete Maßnahmen anzuordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.
Das IFG ist eines der wichtigsten Gesetze, um die Exekutive zu kontrollieren. Mit mir wird es keine Einschränkung einer solchen Kontrolle geben.
Ich lehne anlasslose Chatkontrollen ab. Privatchats müssen geschützt bleiben. Ermittlungen nur mit Anlass & keine automatische oder flächendeckende Überwachung.

Als Landtagsabgeordnete habe ich keine Zuständigkeit für Entscheidungen auf EU-Ebene, werde das Thema jedoch aufmerksam begleiten.