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Ich halte es für sinnvoll, die Debatte um und Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD weiter voranzubringen.
Wir müssen die Möglichkeit nutzen, eine Prüfung über die Verfassungskonformität der AfD einzuleiten. Deswegen habe ich mich bereits letztes Jahr dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag angeschlossen, einen Antrag auf Überprüfung der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen und hätte, wenn dieser zur Abstimmung gestellt worden wäre, dafür gestimmt.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich klar Stellung beziehen: In meinem Abgeordnetenbüro beschäftige ich keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu mir stehen oder zu anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eines Landesparlaments.