Antwort 14.04.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Für mich ist klar: Deutsche Infrastruktur darf nicht zur Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges beitragen.