Antwort 12.10.2023 von Stephan Brandner AfD
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes
Als gewählter Abgeordneter und Mitglied der Bundesregierung sehe ich mich in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands verpflichtet.
von geringeren Energieverbräuchen beispielsweise durch eine Heizungserneuerung profitieren auch Mieterinnen und Mieter.
Eine solidarische Gesellschaft darf niemanden hängen lassen, der in Not geraten ist, und muss gleichzeitig diejenigen im Blick behalten, die ihren Beitrag für die Gemeinschaft leisten oder geleistet haben.