Antwort 11.09.2023 von Paul Ziemiak CDU
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Für Hessen erst einmal eine theoretische Frage, aber ich stimme Ihnen zu – das Ganze ist sehr fragwürdig.
Mögliche finanzielle Unterschiede ergeben sich anschließend durch die Zugehörigkeit zur jeweiligen Laufbahngruppe (gehobener / höherer Dienst).
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.