Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
in der Tat sollte es Verbrauchern möglich sein, den aktuellen Stromverbrauch von Geräten zu ermitteln, und auch Maschinenlesbarkeit ist sinnvoll.