Antwort 10.11.2023 von Sascha Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abgeordnete erhalten weder die maximal 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie noch - im Übrigen - andere Sonderzahlungen, wie bspw. Weihnachtsgeld.
Abgeordnete erhalten weder die maximal 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie noch - im Übrigen - andere Sonderzahlungen, wie bspw. Weihnachtsgeld.
Die von einigen Wirtschaftsverbänden aufgestellte Behauptung, dass dadurch die Wirtschaft geschädigt würde, kann über entsprechende Freibeträge ausgeräumt werden.
Das kann ich gerne unterstützen!
Momentan befindet sich das KSG im parlamentarischen Verfahren. Das Ergebnis des Verfahrens kann ich nicht voraussagen. Dennoch möchte ich aber noch mal betonen: das Abkommen von Paris gilt.