Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
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Das Bundeswahlgesetz legt in § 15 fest: Wählbar ist, „wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.
Bringe meine Bedenken weiter in die Beratungen ein.
Als Zukunftskoalition bestehend aus CDU und Bündnis 90/die Grünen wollen wir Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen.
Die Entscheidung, auch in die Bundeswehr zu investieren, reflektiert die Notwendigkeit, in unsicheren Zeiten die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Gleichzeitig bleibt das soziale Netz, einschließlich der Unterstützung für Familien und Kinder, stark und wird durch Maßnahmen wie das erhöhte Kindergeld und den Kinderzuschlag gestärkt
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein.