Antwort 03.04.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anbei finden Sie einen Link zum digitalen Bundeshaushalt, wo Sie selbständig die Ausgaben und Investitionen nach Resort und Jahr nachverfolgen können
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Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Chronologisch, digitalisiert mit neuem Aktenzeichen versehen und anschließend durch Kontaktaufnahme durch das LEA