Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 03.05.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Dazu habe ich mich beispielsweise im Tagesspiegel geäußert:
Antwort 02.05.2024 von Johann Saathoff SPD
Und selbstverständlich werde ich hier vor dem Hintergrund der Berichterstattung über eine Demonstration in Hamburg keine Deutung monatealter Aussagen vornehmen.
Antwort 07.05.2024 von Mahmut Özdemir SPD
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen.Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden.
Antwort 13.02.2025 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Über die Plattform "Abgeordnetenwatch" werden in erster Linie Fragen zu meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages und nicht zu meiner Arbeit als parlamentarische Staatssekretärin im BMI beantwortet
Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU