Antwort 05.06.2024 von Daniel Köbler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Wir bewerten das Verbrennerverbot als eine Fehlentscheidung, die große negative Folgen für unseren Industrie-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Europa hat und von der insbesondere China profitiert
Die AfD steht an der Seite Israels und für Frieden.
Die Beschlusslage meiner Partei ist klar und unmissverständlich:
Wir treten mit dem Begriff "Apokalypse" Weltuntergangszenarien entgegen, mit denen Angst verbreitet und der Boden für totalitäre Ideologien bereitet wird.