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Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
Ich werbe für einen sachlichen Blick auf die Politik, der durch ideologische Scheuklappen leider oft versperrt wird. Pragmatismus kann hierbei behilflich sein.