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(...) So dürfen für die Abrechnung relevante Daten bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden. Mit der Einführung der sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ wird aus diesem Dürfen im Wesentlichen ein Müssen. Daraus ergibt sich aber kein Grund, am ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten zu zweifeln. (...)

(...) Die Daten werden - wie bisher – nur beim Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. (...)


(...) Ich segne keine Gesetze ab. Wenn ich verfassungsrechtliche Bedenken habe, stimme ich nicht zu. Punkt. (...)

(...) Wir appellieren auch immer wieder an die Wirtschaft, wenigstens einen Teil der Gewinne in vernünftige Lohnerhöhungen zu investieren. Ferner sind ErgänzungsleistunErgänzungsleistungenstrong>Niedriglohnbereich geplant, um das Abrutschen in das ALG II zu verhindern. (...)