Antwort 10.01.2025 von Marc Henrichmann CDU
Für mich zeigt der schreckliche Anschlag in Magdeburg, dass unsere Sicherheitsbehörden nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Für mich zeigt der schreckliche Anschlag in Magdeburg, dass unsere Sicherheitsbehörden nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Gleiche Antwort auf beide Fragen: Nach § 51 BPolG besteht nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle auch im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz.
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.