Antwort 31.10.2025 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Nach (!) Überprüfung fehlen dem BSW im amtlichen Ergebnis 9.529 Stimmen. Gemäß BVerfGer als auch statistsich ist eine Nachzählung nicht angezeigt.
Nach dem Bundeswahlgesetz erfolgt die Stimmenauszählung in einem mehrstufigen Verfahren, das an mehreren Punkten kontrolliert wird.
Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise, die das Wahlergebnis insgesamt infrage stellen würden.
Im Sinne der Demokratie und des Parlamentarismus ist es wichtig, dass die Entscheidung zügig stattfindet – vor allem aber natürlich, dass sie nach gründlicher Prüfung getroffen wird.