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(...) So besteht z.B. auch bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes, bei vertrauensärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Rentenbegutachtung oder bei amtsärztlichen Untersuchungen grundsätzlich kein subjektiv öffentliches Recht des Begutachteten auf Anwesenheit ausschließlich gleichgeschlechtlichen medizinischen Assistenzpersonals. Der Gesetzgeber hat selbst eindeutig klargestellt, dass er selbst die - auch zwangsweise bestimmte - körperliche Untersuchung einer Person durch einen andersgeschlechtlandersgeschlechtlichen Arzteinbar mit der Menschenwürde und dem Schamgefühl ansieht, sodass ein Eingriff in diese Rechte nur durch die reine Anwesenheit des medizinischen Assistenzpersonals nicht erkennbar ist. Nachteile entstehen den untersuchten Personen dadurch nicht. (...)

(...) als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit habe ich leider kaum Zeit mich um die kommunalpolitischen Belange intensiv zu kümmern. Ich bitte dafür um Verständnis, dass ein Bundespolitiker nicht auch noch in allen Detailfragen zur Kommunal- und Landespolitik kennen kann. (...)


(...) Grundsätzlich ist die Einbeziehung privater Investoren bei Projekten wie den oben aufgeführten sinnvoll. Allerdings bin ich der Ansicht, dass für die Daseinsvorsorge, wie z.B. der Wasser- oder Energieversorgung, weiterhin allein die Städte verantwortlich bleiben müssen. (...)

(...) PPP-Modelle ermöglichen dann Investitionen, belasten aber die Haushalte der Zukunft. (...) PPP-Modelle sind für den Steuerzahler in der Regel nicht billiger, angesichts der klammen Haushalte fehlen oft die Mittel für notwendige Investitionen. (...)