Antwort 04.06.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
Der Angriff ist ein gefährlicher Eskalationsschritt. Der Konflikt kann nicht militärisch gelöst werden, sondern nur durch Verhandlungen.


Gerne stimme ich dem Rentenpaket II zu, wenn wir einen fairen Generationen-Kompromiss im Parlament gefunden haben.
Verbeamtungen sind nicht überall notwendig.
danke für Ihre Nachricht. Allerdings sollten Sie diese vielleicht Herrn Henkel stellen. Mir ist dies unerklärlich.