Antwort 11.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Es gibt in der Tat schon zahlreiche Vorschriften, die die Verhüllung des Gesichts verbieten, wo dies erforderlich ist - sei es bei Versammlungen, im Straßenverkehr oder, je nach Bundesland, in Schulen.
Es gibt in der Tat schon zahlreiche Vorschriften, die die Verhüllung des Gesichts verbieten, wo dies erforderlich ist - sei es bei Versammlungen, im Straßenverkehr oder, je nach Bundesland, in Schulen.
Ich habe meiner Antwort vom 10. Oktober 2025 nichts hinzuzufügen.