Antwort 08.10.2026 von Thorsten Frei CDU
Genau deshalb haben wir bei den Beratungen zur Psychotherapie festgelegt, dass insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und dringliche Behandlungsfälle Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen werden.
Genau deshalb haben wir bei den Beratungen zur Psychotherapie festgelegt, dass insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und dringliche Behandlungsfälle Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen werden.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich dazu führt, dass mehr freie Akuttermine über die TSS verfügbar und damit für Patientinnen und Patienten schneller erreichbar werden.