Antwort 15.05.2026 von Paul Ziemiak CDU
Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Wo ich einen starken Reformbedarf sehe, ist bei der Sozial- und Rentenversicherung. Soziale Sicherungssysteme wie die Rentenversicherung müssen aus meiner Sicht verlässlich, solidarisch und gerecht gestaltet werden.
Eine Reaktivierung der Sünteltalbahn halte ich für ausgeschlossen.