Frage von Horst G. • 22.03.2024
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Es steht bis zur Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes noch die abschließende Beratung im Bundestag (sogenannte zweite und dritte Lesung) aus. Ein schneller Beschluss des Gesetzes im Bundestag wäre sehr begrüßenswert
Die schriftliche Kommunikation der Behörden des Freistaats Bayern unterliegt, aus Gründen der Verständlichkeit, (Rechts-)Klarheit und Bürgerfreundlichkeit, seit jeher den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen voll und ganz hinter der Legalisierung.