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Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat deshalb eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht. Der Regierungsentwurf ist auf der Website des BMJ zu finden:
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Das neue Einbürgerungsrecht sieht ab dem 27. Juni 2024 vor, dass die Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre abgesenkt werden kann. Konkret ist in § 10 Absatz 3 Staatsangehörigengesetz vorgesehen, dass eine solche Verkürzung aber nur dann vorgenommen werden kann, wenn
Ja!
Und auch, wenn ich der Diskussion über ein Parteiverbot dieser Gruppierung durchaus etwas abgewinnen kann, so sehe ich auch Probleme im Hinblick auf die entsprechende Durchsetzung.