Antwort 22.07.2026 von Adis Ahmetović SPD
Eine Neuregelung darf nicht dazu führen, dass Betroffene aus Angst, Scham oder Überforderung krank zur Arbeit gehen.
Eine Neuregelung darf nicht dazu führen, dass Betroffene aus Angst, Scham oder Überforderung krank zur Arbeit gehen.
Ich setze mich dabei dafür ein, dass wir pragmatische Lösungen finden, die auch besonders betroffene Gruppen wie chronisch Erkrankte erfassen, um diese nicht noch zusätzlich zu belasten.
Ihre Sorge um Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen kann ich nachvollziehen, gerade wenn kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Teil des Krankheitsbildes ist.
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.